Wie weit darf der Staat gehen, um Gefahren für das politische und öffentliche Leben abzuwenden? Angesichts der Einschätzung der AfD als gesichert rechtsextremistisch werden Stimmen laut, die sich um die Wirkung von verfassungsfeindlichen Personen im öffentlichen Dienst sorgen und nach weitergehenden Maßnahmen rufen.
Diese Sorge ist nicht neu, 1972 wurde von Bund und Ländern der sogenannte „Radikalenerlass“ beschlossen1. 1972 war ich noch zu jung, um die Diskussionen mit zu verfolgen, aber ich kann mich daran erinnern, welche Diskussionen geführt wurden, als der Erlass in den Bundesländern wieder aufgehoben wurde. Ab etwa 1983 wichen erste Bundesländer von der bisherigen Praxis ab2.
Es lohnt sich die Erfahrungen der damaligen Zeit ins Gedächtnis zu rufen, um die heutigen Standpunkte mit den damaligen Diskussionsbeiträgen abzugleichen.
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