Braucht es zur Realisierung von Meinungsfreiheit in demokratischen Systemen einen Schutz durch Anonymität, und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Diese Frage wird gerade debattiert, auch wenn sie eventuell etwas anders formuliert wird. Angestoßen wurde die Auseinandersetzung durch ein Interview mit dem ehemaligen Verfassungsrichters Voßkuhle, der sich dafür aussprach, Klarnamen im Internet verpflichtend zu machen. „Damit könnten Hass und Hetze eingedämmt und die Diskurskultur etwas rationalisiert werden, sagte er dem „Tagesspiegel“. Voßkuhle sprach von einer „Verrohung im Netz“, die keine Gesellschaft aushalte. Eine Klarnamenpflicht sei nicht einfach umzusetzen, aber verfassungsrechtlich zulässig, argumentierte der 62-Jährige, der von 2010 bis 2020 das Bundesverfassungsgericht leitete.“ [1] Ich habe schon in einem früheren Blog einen ähnlichen Vorschlag gemacht [2] als es um die Gestaltung eines besseren sozialen Netzwerkes ging. Voßkuhles Vorschlag geht allerdings weiter, wenn ich ihn richtig verstehe, Klarnamen sollten generell zur Pflicht gemacht werden. Kann das funktionieren? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Im folgenden dazu einige Gedanken.
Meinungsäußerung
Der Artikel 5 des Grundgesetzes regelt den Schutz der freien Meinung wie folgt:
„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
Der Artikel 5 steht im unveränderlichen Teil der Verfassung und kann durch das Parlament nicht verändert werden. Warum ist die Meinungsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft so wichtig? Ich sehe zwei Hauptgründe. Zum einen ist es ein Zeichen von Freiheit, ungehindert seine Meinung sagen zu dürfen. Dabei geht es nicht zwingend um die Erfüllung einer gesellschaftlichen Funktion, es geht um das Recht an sich. Derjenige, der dieses Recht ausübt, kann zum anderen darauf hoffen, Gleichgesinnte zu finden, eine Diskussion oder sogar eine Partei oder einen Interessenverband zu starten, aber das ist keine Voraussetzung für die Ausübung des Rechtes. Meinungsäußerungen müssen nicht ihre Wirksamkeit oder Wahrheit nachweisen, um berechtigt zu sein. Meinungsäußerungen dürfen nicht unterdrückt werden, nur weil sie eventuell absurd, nicht mehrheitsfähig sind oder einer Tatsachenüberprüfung nicht standhalten. Aber – wie schon an anderer Stelle zitiert – Meinungen sind keine Argumente. Deswegen sind sie immer kritisierbar, und eine Kritik an einer Meinung ist immer erlaubt. Die Äußerung von Meinungen ist geschützt, nicht der Inhalt. Der Inhalt muß sich der Frage nach einer Begründung und nach Belegen für etwaige Behauptungen stellen. Daraus folgt aber nicht, das eine Meinung generell rational begründbar sein muss, sie kann komplett ohne Begründung und Beweis geäußert werden. Die Sprecherin verliert dadurch nicht das Recht, sie zu äußern. Die Forderung nach einer Begründung setzt aber oft einen Prozess der Diskussion in Gang, insbesondere dann, wenn sich aus der Meinungsäußerung Handlungs- oder Regelungsforderungen ergeben.
Diese öffentliche Diskussion muß zugelassen werden und ist gerade keine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Wenn Meinungsfreiheit gesellschaftliche Wirkung zeigen soll, dann durch die anschließende Auseinandersetzung und letztendlich eine demokratische Entscheidung für zukünftiges Handeln.
Weil Meinungsäußerungen keine (rationale) Begründung liefern müssen, können sie auch verletzen. Ich mache das an einem persönlichen Beispiel fest. Ich als Brillenträger muss es aushalten, wenn jemand der Meinung ist, dass Brillenträger generell weniger attraktiv sind. Ich bin als Betroffener vielleicht verletzt, aber ich muss mit dem Fakt leben, dass mich jemand für weniger attraktiv hält. Ich könnte darauf erwidern, dass ich Menschen, die eine solche Aussage treffen, für nicht besonders intelligent halte, das müsste mein Gegenüber dann aushalten. Sind das schon Beleidigungen? Absatz 2 und 3 des Artikel 5 verweisen auf diese Einschränkung. Das Strafrecht und die Gerichte beschäftigen sich eingehend mit der Frage, was unter „persönliche Ehre“ fällt und wann eine Meinungsäußerung nicht mehr als verfassungstreu zu werten ist. Diese Grenzen können sehr weit gefasst sein. Eine persönlich empfundene Verletzung – wie in meinem Brillenbeispiel – ist aber sicher kein Kriterium für eine Ehrverletzung.
Bedeutet dies, dass man auch Unwahrheiten äußern kann? „Ja, aber“ könnte die Antwort sein. In einem Uteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 99 185/197) wird klargestellt, dass „bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen und solche, deren Unwahrheiten bereits zum Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft feststehen“ nicht durch Artikel 5 geschützt sind (zitiert nach Jarass/Pieroth GG Kommentar). In der Praxis wird diese Einschränkung aber nur selten genutzt, beispielsweise bei Holocaust-Leugnern. Diese Einschränkung ist nur sehr schwer zu begründen, denn eine Meinung muss auch als Tatsachenbehauptung ohne den Nachweis von Wahrheit geschützt sein.
Medien
Nicht ohne Grund werden im Artikel 5 spezifisch die multiplikatorischen Kanäle der Medien genannt, denn die Reichweite von Meinungsäußerungen dort ist naturgemäß ungleich größer als die Äußerung meines Gegeübers zu meiner eingeschränkten Attraktivität durch die Brille, hoffentlich. Man kann, so im Kommentar zum Grundgesetz von Jarass/Pieroth drei Schutzbereiche unterscheiden, die Verbreitung von Meinungen (Senden), die Informationsfreiheit (Empfang) und die Mediengrundrechte (Übertragungskanal). Der Zugang zu den Übertragungskanälen ist durch das Medienrecht in einem langen gesellschaftlichen Aushandlungsprozess geregelt worden.
Das Internet war irgendwann einfach plötzlich da. In seiner Anfangszeit wurde es als Demokratisierung des Medienzugangs gefeiert. Jede konnte eine Webseite erstellen und Information verbreiten. Die Reichweite ergab sich aus der Position in Suchmaschinen und der allgemeinen Bekanntheit. Im Laufe der Zeit bildete sich ein eigener Markt aus, zunächst über Suchmaschinen, dann über die sozialen Netzwerke und zuletzt durch Messenger-Dienste. Die Reichweite wird nun durch geheime Algorithmen bestimmt, Geld durch massive Werbung verdient. Die Verbreitung von Nachrichten, die Anzahl der Lesenden ist jetzt durch einen undurchschaubaren Mechanismus gesteuert. Und so kann die Äußerung über meine häßliche Brille bei geschickter Positionierung millionenfache Lesende finden, wenn sie nur die richtige Aufmerksamkeit bekommt. Ganze Berufsgruppen versuchen, diesen Mechanismus zu nutzen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, Unternehmen haben spezielle Social Media Teams und Parteien und Politiker natürlich auch. Der rechtliche Rahmen des Internets ist deutlich komplizierter, weil er extrem dynamisch und die Gestaltung des Webinhaltes so flexibel ist. Ich habe mal Copilot gefragt, welche rechtlichen Regeln das Internet steuern und nach einem Schaubild gefragt. Hier die Antwort.

Der direkte Kanal zwischen Sender und Empfänger wird auf verschiedenste Weise moduliert, woraus sich für das Medium rechtliche Besonderheiten ergeben. So können Kaufverträge direkt über den Kanal abgewickelt werden, die einfache Kopie von Inhalten stellt das Urheberrecht vor besondere Herausforderungen und da Reichweite eine eigene Ware ist, wird das Wettbewerbsrecht mit neuen Fragen konfrontiert.
Weil die Reichweite einer Meinungsäußerung nicht abschätzbar ist, ergeben sich daraus auch besondere Risiken für den Einzelnen, insbesondere deswegen, weil die Grenzen zwischen der Wirkung auf das persönlichen Umfeld in der eigenen Community und auf eine anonyme Masse fließend sind. Jeder, der schon einen Shitstorm erlebt hat, weiß um dieses Risiko und die damit einhergehenden Belastungen. Daraus ergibt sich die besondere Frage nach der Anonymität im Internet.
Anonymität
Wenn die Meinungsäußerung so fundamental geschützt ist, kann dann nicht jeder seine Meinung äußern und seine Person offenlegen, gibt es dann überhaupt die Notwendigkeit, anonym zu bleiben? In einer idealen Welt vielleicht nicht, in der realen Welt eventuell schon. Wenn die Befürchtung, dass sich aus einer Meinungsäußerung persönliche Nachteile ergeben können, dazu führt, das Menschen mit ihrer Meinung lieber hinter dem Berg halten, dann reduziert sich das öffentliche Meinungsspektrum. Repressalien müssen eben nicht juristischer Art sein, um diese einschränkende Wirkung zu entfalten. Neben dem politisch-rechtlichen Raum ist der nachbarschaftlich-gesellschaftliche Rahmen unter Umständen viel wesentlicher. In den etablierten Medien anonym zu bleiben, ist gar nicht so einfach. Der Autor eines Artikels muss sich in der Regel zu erkennen geben. Auch Maßnahmen wie das Verteilen von Flugblättern oder von anderen Drucksachen ist ohne die Angabe eines Verantwortlichen verboten. Bei der Verbreitung von Meinungen über etablierte Medien gibt es also weitgehend Freiheit, aber ein anonymer Zugang zu diesen Kanälen ist durchaus eingeschränkt. Nur der Quellenschutz ist ein allgemeiner Standard, aber der Autor eines Beitrages ist dann als Stellvertreter für die Äußerung zu verstehen, der sich presserechtlich zu verantworten hat. Dies ist im Internet anders. Anonymität ist dort deutlich einfacher zu realisieren, geradezu ein Alleinstellungsmerkmal unter den verschiedenen Kanalformaten. Zunächst ergibt sich das aus dem technischen Format und aus seiner Entstehungsgeschichte. Und der Fall Assange zu den WikiLeaks hat die Komplexität des Mediums gezeigt. Wie sonst ist es möglich, eine solche Menge von Daten ungefiltert der Welt zur Verfügung zu stellen? Wie kann man Veröffentlichung von Daten noch verhindern, selbst wenn sie auf illegalem Wege erlangt wurden. Der Schutz von Identität ist auch im Internet nicht perfekt, aber deutlich einfacher. Die Verbindung zwischen der Äußerung und der Offenlegung der Identität des Sprechers ist in der analogen Welt also nicht so einfach zu realisieren. Aber was kann eine anonyme Meinungsäußerung notwendig machen? Hier eine Liste von möglichen Gründen.
Warum man Anonymität brauchen könnte
Wir leben in einer globalen Welt. Hätte man mir vor zwei Jahren gesagt, dass man besser mit einem „jungfräulichen Handy“ in die USA reisen sollte und besser seine sozialen Netzwerke auf problematische Aussagen durchsuchen sollte, hätte ich wahrscheinlich abgewunken. Das man am Besten keine chinesischen Apps installieren sollte, wenn man in China ist, eher vorstellbar. Mag bei uns die freie Meinungsäußerung geschützt sein, so muss das nicht für die Welt gelten.
Das auch der eigene Staat Äußerungen im Netz zum Anlass für Repressialien nimmt, ist noch ein geringes Risiko. Aber auch bei uns besteht das Risiko, dass die landeseigenen Verfassungsschutzorgane ihre Anweisungen bald von fragwürdigen Regierungen bekommen, so denn der Rechtsschwenk real wird.
Aber nicht nur staatliche Organe können Druck ausüben, auch zvilgesellschaftliche Organisationen und Gruppierungen können Personen sozial ächten, und mit den Mitteln des Internets sind die dazu notwendigen Instrumente immer leichter verfügbar.
Neben den – oftmals ebenso anonymen – Anheizern von Shitstorms kann auch das direkte persönliche Umfeld Druck ausüben. Die sozialen Medien machen diesen Druck noch weniger kalkulierbar, da die Verbreitung intransparent ist.
Eine lange Liste. Der Reflex, sich darauf zurückzuziehen, dass das eben der Preis der freien Meinungsäußerung ist, greift zu kurz. Studien zeigen, dass aus Angst vor Konsequenzen tatsächlich der Anteil der Menschen steigt, die mit Meinungsäußerungen eher vorsichtig sind.
Was kann man tun?
- Medienzurückhaltung – TikTokisierung der Nachrichtenwelt
- Konsequentes Kontern von unangebrachten Reaktionen in sozialen Netzen – offenlegen, löschen, anzeigen, wenn Grenzen überschritten werden
- Soziale Netzwerke wählen, die Shitstorms nicht als Geschäftsmodell sehen oder deren Algorithmen eine gewisse Transparenz haben
- Reichweite eher auf regulierten Kanälen anstreben – vielleicht das Comeback des guten alten Leserbriefes?
- Einen selbstmoderierten Blog starten, mit seinem Klarnamen – ohne Algorithmen und mit weniger Likes, aber sichtbar
Fazit
Ich halte den Vorschlag von Herrn Voßkuhle nicht für ideal. Das Internet ist kein geschützter Raum, der grundgesetzkonform Meinungsäußerungen schützt. Gleichzeitig ist es ein Raum für eine sehr demokratische. Form der Meinungsäußerung, auch wenn die üblichen tech bros das zu Gunsten einer Ökonomie der Aufmerksamkeitsbindung ersetzen wollen. Dazu wird es in Grenzfällen immer wieder die Notwendigkeit zur Anonymität geben, auch wenn es immer Idioten geben wird, die dies für Pöbeleien und Hass nutzen werden.
[2] The Well



















