Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Hans-Eckhardt Sommer, fordert die Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl. Nicht als Präsident des Amtes, sondern als Privatperson. So versuchte Herr Sommer wahrscheinlich, den vorhergesehenen Sturm der Entrüstung zu entkräften, denn in seiner Funktion als Präsident einen solchen Frontalangriff auf das Asylrecht zu fahren, wäre sicher noch kritischer zu betrachten, als seine private Äußerung auf einer Veranstaltung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung..
Dieser Vorschlag ist nicht nur für Deutschland relevant, da auch europäische und internationale Vereinbarungen zur Behandlung von Flüchtlingen durch den Vorschlag berührt werden. Aber wie könnte man den Vorstoß neutral betrachten? Welche Probleme des gegenwärtigen Verfahrens versucht Herr Sommer mit seinem Vorschlag meiner Meinung nach zu lösen?
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