Tages-Kommentare

Monat: Oktober 2026

  • Freiheit

    Freiheit

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1)

    Artikel 2 

    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    “Niemand ist eine Insel“

    Dieses Zitat (2) ist eine sehr poetische Beschreibung des grundsätzlichen Dilemmas von Freiheit. Freiheit muss immer mit Grenzen gedacht werden, die sich als „Rechte anderer“ manifestieren. Der Gedanke moderner Verfassungen ist es also, die Grenzen der Freiheit so zu gestalten, dass die Freiheit des einzelnen maximal groß wird und gleichzeitig die Grenzen der anderen respektiert werden. Die Mittel des Staates sind dazu allerdings begrenzt. Auch die Freiheit ist wie die Würde ein gesamtgesellschaftlicher Anspruch, so dass es nicht reicht, wenn der Staat zum alleinigen Garant der Freiheit wird.

    Grundvoraussetzungen für Freiheit

    Damit Freiheit entstehen kann, muss etwas Paradoxes passieren. Alle Gesellschaftsgruppen müssen sich darauf einigen, wie weit die Freiheit  mindestens reichen muss, und wann sie beschränkt werden soll. Dass ist keineswegs eine feste und unveränderliche Grenze. Sollen Kinder die Freiheit haben, alles im Internet tun zu können? Muss der Staat darauf achten, dass die Bürger nicht zu viel Zucker zu sich nehmen? Das sind Beispiele für gesellschaftliche Fragen an die Legislative und damit and die demokratischen Instrumente wie die Parteien, Parlamente und Regierungskoalitionen. Es braucht aber über die gesetzlichen Wege hinaus mehr, damit eine Gesellschaft funktionieren kann. Es braucht das Verständnis, dass eine gebildete Regel sinnvoll ist und damit die gesellschaftliche Einsicht, das eine große Mehrheit der Bevölkerung auch ohne Kontrolldruck durch Polizei und Justiz seine Freiheit so gestaltet, dass sie die gesellschaftlichen Interessen nicht überstrapaziert. Es braucht also über die Gesetze hinaus einen Konsenz über die Verhältnismäßigkeit.

    Fürsorge gegen Eigenverantwortung

    Die Debatte um diese Verhältnismäßigkeit ist der Kern der notwendigen Arbeit, die Freiheit am Leben zu halten. Das kann auch bedeuten, dass sich der Staat aus bestimmten Bereichen heraushält, um die notwendige flexible Gestaltung des Zusammenlebens nicht zu gefährden. Verhältnismäßigkeit ist aber immer dann ein Problem, wenn besondere Handlungsweisen eine kleine Gruppe in der Gesellschaft betrifft. Wer muss sich dann anpassen? Ein Beispiel sind Behindertenparkplätze. Wer hat sich als Autofahrer nicht schon innerlich die Frage gestellt, warum es so viele Behindertenparkplätze gibt, obwohl sie oft die einzigen freien Parkplätze sind, während man selbst keinen Parkplatz findet?

    Ein sehr gutes Beispiel für die Balance zwischen Eigenverantwortung und Fürsorge sind Elektroladeplätze. Muss es eine Regel geben, die es verbietet, auf diesen Parkplätzen ohne einen Ladevorgang zu parken, so sie denn als Ladeplätze gekennzeichnet sind? Wenn man darüber nachdenkt, gibt es zwei Möglichkeiten. Kein Verbot mit dem Hinweis, dass es doch offensichtlich ist, dass man diese Plätze nur dann benutzt, wenn man lädt. Ein Verbot, weil diese Plätze im Kampf um öffentlichen Raum so knapp sind, dass das Risiko besteht, dass Autofahrer den gesunden Menschenverstand zugunsten des eigenen Vorteils außer Acht lassen. Heute gilt dieses Parkverbot nicht, es sei denn, es steht explizit ein Parkverbotsschild mit einem weißen Hinweisschild dort. Das Verbot versucht die (Noch-)Minderheit zu schützen.Ohne ein Verbot setzt man auf die Einsicht der Verkehrsteilnehmer und deren Freiheit.

    Nun wäre es illusorisch, darauf zu vertrauen, dass die Regeln ausnahmslos von allen Menschen beachtet werden. Zu Entscheidung, ob es definierte Sanktionen für die Missachtung der Regel gibt, ist die Häufigkeit der Missachtung neben der Gefahrenabwehr oder der Gleichbehandlung ein Kriterium. Die Verhältnismäßigkeit wird dann wesentlich.

    Nun gibt es Zeiten, in denen sich dieses Verhältnis verschiebt, manchmal dauerhaft, manchmal aber auch durch Trends beeinflusst. Deswegen gibt es keinen festen Regelsatz. Man kann aber sagen, dass die Komplexität des Regelwerkes insgesamt zunimmt, insbesondere dann, wenn „gesunder Menschenverstand“ in Gesetze übersetzt werden muss.

    Freiheit und Toleranz

    Damit eine Gesellschaft nicht in der Gestaltung dieses Regelwerkes erstickt, gibt es die Forderung nach Toleranz. Sie definiert den Raum, in dem sich der Einzelne einschränken muss, um „den Laden am Laufen zu halten“. Oft wird Toleranz eingefordert, seltener geübt. Insbesondere bei Regelverletzungen, ohne dass unmittelbar. jemand zu Schaden kommt, beruft man sich gern auf Toleranz. Die eigene Verpflichtung zur Toleranz bei Konflikten zur Regelkonformität immer mitgedacht werden. Warum regt es mich auf, wenn ich einen Text mit Gendersternchen sehe? Ich habe die Freiheit, für mich zu einer anderen Form der sprachlichen Berücksichtigung von Geschlechtsunterschieden zu entscheiden. Ich kann auch dafür plädieren, eine Regel zu definieren, um anderen eine Orientierung zu geben und zu vereinfachen. Muss ich dazu ein Gesetz formulieren? Wer darf vom anderen Toleranz fordern, wieviel Toleranz muss er selbst üben. Darüber muss zu allererst gesprochen werden – und zwar nicht als Bildzeitungsüberschrift a la „xxx will den Genderwahnsinn einführen…“.

    Freiheit und Gerechtigkeit

    Bei der Frage nach Freiheit steht ein Elefant im Raum – die ökonomischen Voraussetzungen für Freiheit. Natürlich darf jeder seine Freiheit ausleben, aber er muss auch die Mittel dazu haben. Wenn diese Mittel sehr ungleich verteilt sind, dann nehmen sich die, die die Mittel haben, mehr sichtbaren Raum. Sie „fliegen wie Taylor Swift mit dem Privatjet durch die Gegend, parken mit Protzautos den öffentlichen Raum zu, kaufen Wohnraum und nehmen Wuchermieten vom kleinen Mann“ – wie die emotionalisierte Volksseele formuliert. Und natürlich spielt dabei Neid eine Rolle, aber die Konflikte um Verteilung und Nutzung von Resourcen sind eine Frage der Gerechtigkeit, die in der Gesellschaft verhandelt werden muss. War diese Verhandlung lange von großer Diskretion geprägt, vor allem in Deutschland, wo Reichtum traditionell eher im Verborgenen Einfluß nahm, ist mit dem demonstrativen Reichtum der Digital Tech-Bros und deren aggressiver Einflussnahme auf gesellschaftliche Diskussionen stark in den Vordergrund gedrängt worden. Wie stark dies die Menschen bewegt, sieht man gerade an der Debatte um die Regierung in Berlin.

    Das Sittengesetz

    Der Satzteil »und nicht gegen (…) das Sittengesetz verstößt« im ersten Absatz des Artikels klingt seltsam. Die Freiheit der anderen – OK, die Verfassung – OK, aber das Sittengesetz? Im Grundgesetzkommentar von Jarass (3) wird darauf verwiesen, »dass das Sittengesetz (…)in der verfassungsmäßigen Ordnung aufgeht«. Inwieweit dieser Prozess schon abgeschlossen ist, ist in den Kommentaren umstritten. Ich lese diesen Teil als Hinweis auf die Notwendigkeit einer zivilgesellschaftlichen Ausgestaltung des Freiheitsanspruches. Es ist interessant, dass die Juristinnen, die sich mit dem Thema beschäftigten, zu dem Schluss kommen, dass sich die Wertvorstellungen der Gesellschaft im Laufe der Zeit in den Gesetzen widerspiegeln werden. Gerade im Zuge der neuen Möglichkeiten von Dialog und Streit im Zeitalter der sozialen Medien zeigt sich, dass die Differenz zwischen gesetzlicher Ausgestaltung und gesellschaftlichen Werte größer wird, weil sich die Wertevorstellungen schneller ändern als bisher.

    (1) Zitiert nach https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html

    (2) Zum Urheber dieses Aphorismus https://de.wikipedia.org/wiki/John_Donne?wprov=sfti1#Donnes_theologische_und_religionspolitische_Schriften

    (3) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar Jarass/Pieroth 14.Aufl. Seite 69

  • Würde

    Würde

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1)

    Artikel 1 

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

    Wie kam der Artikel ins Grundgesetz?

    Das Grundgesetz hat zwei Vorgänger, die 1848/49 in der Paulskirche erstellte Version, die es nie in die Praxis schaffte, weil die Revolution scheiterte und die Weimarer Verfassung von 1919, die den Nationalsozialismus nicht verhindern konnte. Weimar ist eine Referenz, die hauptsächlich als warnendes Beispiel dient. Im Grundgesetz sollten alle Elemente, die zur Zerstörung der Demokratie geführt hatten, entfernt oder verbessert werden. Als sich der Parlament Rat am 1.September 1948 unter der Leitung von Konrad Adenauer traf, war klar, dass sich das Grauen der nationalsozialistischen Herrschaft nicht wiederholen sollte. Unter dem Eindruck, dass sich der Unrechtsstaat des dritten Reiches tief in die Lebensführung der Bürgrinnen eingemischt hat, wird in einem früheren, dem Herrenchiemsee-Entwurf, der erste Artikel folgendermaßen formuliert „Der Staat ist um des Menschen Willen da, nicht der Mensch um des Staates Willen.“.  Der Artikel 1 ist Teil des sogenannten Ewigkeitsbereiches, d.h. er kann nicht durch Parlamentsbeschlüsse verändert werden.

    Würde ist universell

    Die Würde ist daher nicht einschränkbar, anders als andere Grundrechte. Es gibt auch keinerlei Voraussetzungen, die jemand erfüllen müsste, um würdevoll behandelt zu werden. „Jeder (Mensch), besitzt sie, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seine Leistungen und seinen sozialen Status“ stellt das Bundesverfassungsgericht dazu fest (BVerfGE 87, 209/228, zitiert nach 2). Also muss einem Strafgefangenen ermöglicht werden, würdevoll behandelt zu werden, auch wenn ihm das Recht auf Freiheit im Zuge der Strafe entzogen wurde. Diese Universalität gilt auch für Ausländer oder Personen, die nicht im Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sind, sich deswegen ihrer eigenen Würde nicht bewusst sind. Dieser umfassende Geltungsbereich leitet sich auch aus der Verpflichtung zur Einhaltung der allgemeinen Menschenrechte in Artikel 1 Abs. 2 des Grundgesetzes ab.

    Der Artikel 1 gehört zu den sogenannten Jedermann-Rechten. Bestimmte aus dem Grundgesetz abgeleitete Rechte gelten nur für deutsche Staatsangehörige, die Jedermann-Rechte fallen jedoch nicht unter diese Beschränkung, sie gelten für alle Menschen in Deutschland. Die wichtigsten Jedermann Artikel sind 1-5, 10,13,14 und 17.

    Wie Würde und Respekt zusammenhängen

    Würde ist ein Begriff, der schwierig zu definieren ist. Da es sich um ein Gesetz handelt, was die Beziehung zwischen Bürgerinnen und Staat regelt, geht es in dem Artikel nicht um die Beziehungen zwischen Privatpersonen, in deren Interaktion es schon um kleinere Respektlosigkeiten gehen kann, wenn über Verletzungen der Würde gesprochen wird. Es geht um Schwerwiegenderes wie Erniedrigung, Brandmarkung, Ächtung oder das Brechen der Identität (im Folgenden basierend auf 2) durch den Staat. Auch Fragen der Gleichheit können als Verletzung der Würde angesehen werden, wenn einer Gruppierung die Gleichheit mit anderen Menschen abgesprochen wird, insbesondere bei Formen der Diskriminierung. Weiterhin muss der Staat dafür sorgen, dass Menschen vor Würdelosigkeit durch Staat oder Privatpersonen geschützt werden und dazu geeignete Regeln und Instrumente bereitstellen. Die beinhaltet auch die Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz durch eine entsprechende Gestaltung des Sozialstaates. Auch hier gilt der Jedermann-Aspekt und stärkt damit den Minderheitenschutz.

    Man könnte annehmen, dass alle tagepolitischen Entscheidungen sich auf diesen Grundgesetzartikel zurückführen lassen können, das wäre sicher zu weit gefasst. Aber in der Diskussion um Rechte und Pflichten von in Deutschland lebenden Menschen kommt es immer wieder zu Unterscheidung von Gruppen wie zum Beispiel Alleinerziehende, Arbeitssuchende, Ausländer, Flüchtlinge und viele Gruppen mehr. Dabei geht es in der Diskussion oft  entweder um den Schutz von oder den Anspruch an Minderheiten. Für alle diese Diskussionen gilt aber der Artikel 1, d.h. in der Debatte und in den Entscheidungen muss die Menschenwürde berücksichtigt werden. Wie geht der Staat bei der Durchsetzung seiner Regeln und Gesetze vor? Welche Behandlung von Ausreisepflichtigen ist angemessen? Auch die Gestaltung unseres Sozialsystems muss von diesen Fragen geleitet werden.

    Fragen zur Tagespolitik

    Die Umsetzung all dieser staatlichen Maßnahmen wird von Menschen realisiert. Ob Menschen respekt- und würdevoll miteinander umgehen, ist sehr abhängig von der Grundeinstellung dieser Menschen. Hier kommt auch wieder der Beitrag einer funktionierenden Zivilgesellschaft zum Tragen. Die Vertreter von Staat und Organisationen – Polizeikräfte, Feuerwehr, Bahngedienstete aber auch in der Politik Verantwortung tragende – sind zunehmend unter Druck. Als Vertreter einer (staatlichen) Ordnung haben sie besondere Verantwortung, werden aber auch immer offener angefeindet. Zwischen Menschen ist die Wahrung von Würde aber immer eine Zweibahnstraße. Deswegen sollte jeder Einzelne den Gedanken der Würde auch dann im Hinterkopf behalten, wenn er Kritik äußert. Die Zivilgesellschaft trägt durch ihr Verhalten dazu bei, wie wach der Gedanke an Menschenwürde in der Gesellschaft bleibt. Für mich zeigt sich dieser Gedanke schon bei Kleinigkeiten. Wie oft erwische ich mich und auch andere beim Schimpfen über aufgestellte Blitzer und die verantwortlichen Beamten „die doch nur abzocken wollen“. Über die „Idioten“ da oben, die nur Steuern erhöhen. Die öffentliche Debatte ist immer weniger in der Lage, zwischen Person und Inhalt zu trennen. Das ist kein Aufruf zum Duckmäusertum gegenüber staatlichen Organen, ein Amt macht einen Menschen nicht besser, aber eben auch nicht würdeloser.

    Hier noch ein ganz aktuelles Beispiel. Das Wort „Ragebait“ ist das Jugendwort des Jahres, also ein Wort für den Versuch, durch kontroverse und emotionale Aussagen Aufmerksamkeit zu erreichen. Das ist nicht nur ein Phänomen der Jugend, die ist nur viel schlauer und bezeichnet diese Strategie direkt und klar. Wir sollten als Zivilgesellschaft für diese Tricks aufmerksam werden und uns dann an Artikel 1 erinnern. Der Artikel 1 erhebt den Anspruch, dass wir unser Zusammenleben und Handeln an dem hohen Maßstab der Würde messen wollen. Auch in unserem täglichen Leben.

    (1) Zitiert nach https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

    (2) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar Jarass/Pieroth 14.Aufl.

    Quellen zum Weiterlesen und Vertiefen

    Kommentare zum GG
    https://opinioiuris.de/kommentar/gg/1
    https://www.grundgesetz-fuer-jeden.de/artikel-1.html

    Virtuelle Austellung zur Entstehung des Grundgesetzes
    https://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/75-jahre-grundgesetz-dnb

  • Ins Gespräch kommen

    Ins Gespräch kommen

    Im letzten Blog habe ich ins Spiel gebracht, dass man Orte für einen gesellschaftlichen Diskurs schaffen sollte. Dabei greife ich die These von Steffen Mau in seinem Buch „Ungleich vereint“ auf, nach der die Zivilgesellschaft sehr viel aktiver sein muss, um neue unterstützende Formen der Beteiligung am politischen Leben zu schaffen (1).  Darüber denke ich gerade viel nach. Welche Themen könnte man bei solchen Gesprächen zur Debatte stellen? Als erstes fielen mir dazu die ersten fünf Artikel des Grundgesetzes ein.

    • Menschenwürde
    • Freiheit der Persönlichkeit
    • Gleichheit
    • Glaubens- und Gewissensfreiheit
    • Meinungsfreiheit

    Betrachtet man die heutigen Bruchlinien der Gesellschaft, lassen sich erstaunlich viele Streitpunkte auf die Interpretation dieser Artikel zurückführen. Dabei geht es nicht um ein juristisches Verständnis dieser Prinzipien. Es geht darum, wie diese Themen in unserer Gesellschaft verankert sind und wie sie unter den gegenwärtigen Bedingungen Gültigkeit behalten können. Zu oft werden sie als unumstößlich dargestellt, so dass schon die Debatte um die Ausgestaltung in den Verdacht gerät, der Versuch einer Relativierung zu werden. Aber darum geht es nicht. Wenn diese Grundlagen nicht mehr zum Thema gemacht werden, wenn sie als heilig überhöht oder als nicht relevant für das tägliche Leben gesehen werden, dann verlieren sie den Einfluss auf unsere Gesellschaft.

    Wenn man Beiträge zu den Ursachen der Fliehkräfte liest, die unsere heutige Gesellschaft auseinanderreißen, so kommen mir weitere Themen in den Sinn, über die es sich zu sprechen lohnt:

    • Beteiligung
    • Verantwortung
    • Gerechtigkeit

    Auch diese Themen lassen sich in direkten Bezug zu den heutigen Schieflagen bringen. Solche Grundsatzthemen werden oft mit dem Hinweis auf fehlende Relevanz für das echte Leben vermieden, oder auf sehr philosophischer Ebene gleichsam entkoppelt von der Realität diskutiert. In der politischen Kommunikation dienen sie häufig als Platzhalter für Positionsbestimmungen, gleichsam als „Totschlagargument“. Nicht immer bringt man aber die konkreten politischen Entscheidungen mit den Werten zusammen. Das liegt zum einen an der Natur von Kompromissen, zum anderen aber auch an einem fehlenden Erklärungswillen. Hierzu ein Zitat von Maja Göbel „Deshalb bringen auch Labels wie „links“ und „rechts“ nur Spaltung, aber kein evidenzbasiertes Ringen um Kompromisse. Wenn heute die Ungleichheit sehr hoch ist, wir also Zielwerte der sozialen Teilhabe und Chancengerechtigkeit verfehlen, dann ist eine Anpassung der politischen Instrumente, die diese Wirkung bedingen, schlicht gutes Qualitätsmanagement und besseres Design. Nicht mehr und nicht weniger.“ (2) Der Streit um die Umsetzung dieser Zielwerte in die Praxis erfordern Kompromisse, die sich an den Zielen messen lassen müssen. Der Streit ist keine Schwäche der Demokratie, er ist ihr Kern.

    Diesen Streit können wir nicht den Parteiapparaten überlassen, so wichtig sie sind. Wenn wir uns als Zivilgesellschaft aus Debatten zurückziehen, überlassen wir das Feld den Populisten. Wenn man etwas von der AfD lernen kann, dann dass es für eine Partei wichtig ist, in der Zivilgesellschaft verankert zu werden. Dazu gibt es eine große Zahl von Analysen, ich habe dazu zwei Empfehlungen, Steffen Mau „Ungleich vereint“ (1), eine Bestandsaufnahme der Unterschiede zwischen West und Ostdeutschland und Olaf Sundermeyer „Blaues Land“ (3) über den Aufstieg der AfD. Ich lese beide Bücher nicht als Erklärung, warum der Osten anders ist, eher als die Beobachtung, dass sich dort früher etwas verändert, das mit Verzögerung in ganz Deutschland an Einfluss gewinnen wird.

    Wie eingangs erwähnt, die eigentliche Frage ist – und darauf habe ich noch keine Antwort – wie man zivilgesellschaftlich ins Gespräch kommt. Es gibt da verschiedene Ideen. Die Zeitschrift Zeit hat zu Gesprächen am Tisch eingeladen, dabei konnte man sich als Leserin bewerben und einen Steckbrief einreichen. Im Zuge der letzten Wahlen gab es Privatinitiativen, die auf kommunaler Ebene so etwas wie „runde Tische“ organisierten. Ich meine, Parteien können da helfen, wenn sie darauf achten, nicht in einen Wahlkampfmodus zu verfallen. Sie haben organisatorische Strukturen, die die notwendigen Akteure schnell zusammenbringen können. Man könnte auch parteiübergreifend versuchen ein Format zu erstellen, ein Signal dafür, dass es nicht um Wählerstimmen geht, sondern um Dialog.

    Ich fange auf dem Blog zunächst einmal an, die oben genannten Themen genauer zu beleuchten, erstmal für mich und jeden, der mitlesen will. Gerne auch mit Kommentaren von Leserinnen. Das kann eine Vorbereitung für die Moderation von einem zukünftigen Dialogformat sein, auch wenn ich das Format noch nicht kenne.

    (1) Steffen Mau, Ungleich vereint, Warum der Osten anders bleibt https://www.suhrkamp.de/buch/steffen-mau-ungleich-vereint-t-9783518029893

    (2) Maja Göbel, Werte. Ein Kompass für die Zukunft S.125 https://www.brandstaetterverlag.com/buch/werte/

    (3) Olaf Sundermeyer, Blaues Land https://www.herder.de/politik-wirtschaft/shop/p4/97147-blaues-land-klappenbroschur/