Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1)
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
“Niemand ist eine Insel“
Dieses Zitat (2) ist eine sehr poetische Beschreibung des grundsätzlichen Dilemmas von Freiheit. Freiheit muss immer mit Grenzen gedacht werden, die sich als „Rechte anderer“ manifestieren. Der Gedanke moderner Verfassungen ist es also, die Grenzen der Freiheit so zu gestalten, dass die Freiheit des einzelnen maximal groß wird und gleichzeitig die Grenzen der anderen respektiert werden. Die Mittel des Staates sind dazu allerdings begrenzt. Auch die Freiheit ist wie die Würde ein gesamtgesellschaftlicher Anspruch, so dass es nicht reicht, wenn der Staat zum alleinigen Garant der Freiheit wird.
Grundvoraussetzungen für Freiheit
Damit Freiheit entstehen kann, muss etwas Paradoxes passieren. Alle Gesellschaftsgruppen müssen sich darauf einigen, wie weit die Freiheit mindestens reichen muss, und wann sie beschränkt werden soll. Dass ist keineswegs eine feste und unveränderliche Grenze. Sollen Kinder die Freiheit haben, alles im Internet tun zu können? Muss der Staat darauf achten, dass die Bürger nicht zu viel Zucker zu sich nehmen? Das sind Beispiele für gesellschaftliche Fragen an die Legislative und damit and die demokratischen Instrumente wie die Parteien, Parlamente und Regierungskoalitionen. Es braucht aber über die gesetzlichen Wege hinaus mehr, damit eine Gesellschaft funktionieren kann. Es braucht das Verständnis, dass eine gebildete Regel sinnvoll ist und damit die gesellschaftliche Einsicht, das eine große Mehrheit der Bevölkerung auch ohne Kontrolldruck durch Polizei und Justiz seine Freiheit so gestaltet, dass sie die gesellschaftlichen Interessen nicht überstrapaziert. Es braucht also über die Gesetze hinaus einen Konsenz über die Verhältnismäßigkeit.
Fürsorge gegen Eigenverantwortung
Die Debatte um diese Verhältnismäßigkeit ist der Kern der notwendigen Arbeit, die Freiheit am Leben zu halten. Das kann auch bedeuten, dass sich der Staat aus bestimmten Bereichen heraushält, um die notwendige flexible Gestaltung des Zusammenlebens nicht zu gefährden. Verhältnismäßigkeit ist aber immer dann ein Problem, wenn besondere Handlungsweisen eine kleine Gruppe in der Gesellschaft betrifft. Wer muss sich dann anpassen? Ein Beispiel sind Behindertenparkplätze. Wer hat sich als Autofahrer nicht schon innerlich die Frage gestellt, warum es so viele Behindertenparkplätze gibt, obwohl sie oft die einzigen freien Parkplätze sind, während man selbst keinen Parkplatz findet?
Ein sehr gutes Beispiel für die Balance zwischen Eigenverantwortung und Fürsorge sind Elektroladeplätze. Muss es eine Regel geben, die es verbietet, auf diesen Parkplätzen ohne einen Ladevorgang zu parken, so sie denn als Ladeplätze gekennzeichnet sind? Wenn man darüber nachdenkt, gibt es zwei Möglichkeiten. Kein Verbot mit dem Hinweis, dass es doch offensichtlich ist, dass man diese Plätze nur dann benutzt, wenn man lädt. Ein Verbot, weil diese Plätze im Kampf um öffentlichen Raum so knapp sind, dass das Risiko besteht, dass Autofahrer den gesunden Menschenverstand zugunsten des eigenen Vorteils außer Acht lassen. Heute gilt dieses Parkverbot nicht, es sei denn, es steht explizit ein Parkverbotsschild mit einem weißen Hinweisschild dort. Das Verbot versucht die (Noch-)Minderheit zu schützen.Ohne ein Verbot setzt man auf die Einsicht der Verkehrsteilnehmer und deren Freiheit.
Nun wäre es illusorisch, darauf zu vertrauen, dass die Regeln ausnahmslos von allen Menschen beachtet werden. Zu Entscheidung, ob es definierte Sanktionen für die Missachtung der Regel gibt, ist die Häufigkeit der Missachtung neben der Gefahrenabwehr oder der Gleichbehandlung ein Kriterium. Die Verhältnismäßigkeit wird dann wesentlich.
Nun gibt es Zeiten, in denen sich dieses Verhältnis verschiebt, manchmal dauerhaft, manchmal aber auch durch Trends beeinflusst. Deswegen gibt es keinen festen Regelsatz. Man kann aber sagen, dass die Komplexität des Regelwerkes insgesamt zunimmt, insbesondere dann, wenn „gesunder Menschenverstand“ in Gesetze übersetzt werden muss.
Freiheit und Toleranz
Damit eine Gesellschaft nicht in der Gestaltung dieses Regelwerkes erstickt, gibt es die Forderung nach Toleranz. Sie definiert den Raum, in dem sich der Einzelne einschränken muss, um „den Laden am Laufen zu halten“. Oft wird Toleranz eingefordert, seltener geübt. Insbesondere bei Regelverletzungen, ohne dass unmittelbar. jemand zu Schaden kommt, beruft man sich gern auf Toleranz. Die eigene Verpflichtung zur Toleranz bei Konflikten zur Regelkonformität immer mitgedacht werden. Warum regt es mich auf, wenn ich einen Text mit Gendersternchen sehe? Ich habe die Freiheit, für mich zu einer anderen Form der sprachlichen Berücksichtigung von Geschlechtsunterschieden zu entscheiden. Ich kann auch dafür plädieren, eine Regel zu definieren, um anderen eine Orientierung zu geben und zu vereinfachen. Muss ich dazu ein Gesetz formulieren? Wer darf vom anderen Toleranz fordern, wieviel Toleranz muss er selbst üben. Darüber muss zu allererst gesprochen werden – und zwar nicht als Bildzeitungsüberschrift a la „xxx will den Genderwahnsinn einführen…“.
Freiheit und Gerechtigkeit
Bei der Frage nach Freiheit steht ein Elefant im Raum – die ökonomischen Voraussetzungen für Freiheit. Natürlich darf jeder seine Freiheit ausleben, aber er muss auch die Mittel dazu haben. Wenn diese Mittel sehr ungleich verteilt sind, dann nehmen sich die, die die Mittel haben, mehr sichtbaren Raum. Sie „fliegen wie Taylor Swift mit dem Privatjet durch die Gegend, parken mit Protzautos den öffentlichen Raum zu, kaufen Wohnraum und nehmen Wuchermieten vom kleinen Mann“ – wie die emotionalisierte Volksseele formuliert. Und natürlich spielt dabei Neid eine Rolle, aber die Konflikte um Verteilung und Nutzung von Resourcen sind eine Frage der Gerechtigkeit, die in der Gesellschaft verhandelt werden muss. War diese Verhandlung lange von großer Diskretion geprägt, vor allem in Deutschland, wo Reichtum traditionell eher im Verborgenen Einfluß nahm, ist mit dem demonstrativen Reichtum der Digital Tech-Bros und deren aggressiver Einflussnahme auf gesellschaftliche Diskussionen stark in den Vordergrund gedrängt worden. Wie stark dies die Menschen bewegt, sieht man gerade an der Debatte um die Regierung in Berlin.
Das Sittengesetz
Der Satzteil »und nicht gegen (…) das Sittengesetz verstößt« im ersten Absatz des Artikels klingt seltsam. Die Freiheit der anderen – OK, die Verfassung – OK, aber das Sittengesetz? Im Grundgesetzkommentar von Jarass (3) wird darauf verwiesen, »dass das Sittengesetz (…)in der verfassungsmäßigen Ordnung aufgeht«. Inwieweit dieser Prozess schon abgeschlossen ist, ist in den Kommentaren umstritten. Ich lese diesen Teil als Hinweis auf die Notwendigkeit einer zivilgesellschaftlichen Ausgestaltung des Freiheitsanspruches. Es ist interessant, dass die Juristinnen, die sich mit dem Thema beschäftigten, zu dem Schluss kommen, dass sich die Wertvorstellungen der Gesellschaft im Laufe der Zeit in den Gesetzen widerspiegeln werden. Gerade im Zuge der neuen Möglichkeiten von Dialog und Streit im Zeitalter der sozialen Medien zeigt sich, dass die Differenz zwischen gesetzlicher Ausgestaltung und gesellschaftlichen Werte größer wird, weil sich die Wertevorstellungen schneller ändern als bisher.
(1) Zitiert nach https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
(2) Zum Urheber dieses Aphorismus https://de.wikipedia.org/wiki/John_Donne?wprov=sfti1#Donnes_theologische_und_religionspolitische_Schriften
(3) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar Jarass/Pieroth 14.Aufl. Seite 69


