Tages-Kommentare

Würde

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1)

Artikel 1 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Wie kam der Artikel ins Grundgesetz?

Das Grundgesetz hat zwei Vorgänger, die 1848/49 in der Paulskirche erstellte Version, die es nie in die Praxis schaffte, weil die Revolution scheiterte und die Weimarer Verfassung von 1919, die den Nationalsozialismus nicht verhindern konnte. Weimar ist eine Referenz, die hauptsächlich als warnendes Beispiel dient. Im Grundgesetz sollten alle Elemente, die zur Zerstörung der Demokratie geführt hatten, entfernt oder verbessert werden. Als sich der Parlament Rat am 1.September 1948 unter der Leitung von Konrad Adenauer traf, war klar, dass sich das Grauen der nationalsozialistischen Herrschaft nicht wiederholen sollte. Unter dem Eindruck, dass sich der Unrechtsstaat des dritten Reiches tief in die Lebensführung der Bürgrinnen eingemischt hat, wird in einem früheren, dem Herrenchiemsee-Entwurf, der erste Artikel folgendermaßen formuliert „Der Staat ist um des Menschen Willen da, nicht der Mensch um des Staates Willen.“.  Der Artikel 1 ist Teil des sogenannten Ewigkeitsbereiches, d.h. er kann nicht durch Parlamentsbeschlüsse verändert werden.

Würde ist universell

Die Würde ist daher nicht einschränkbar, anders als andere Grundrechte. Es gibt auch keinerlei Voraussetzungen, die jemand erfüllen müsste, um würdevoll behandelt zu werden. „Jeder (Mensch), besitzt sie, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seine Leistungen und seinen sozialen Status“ stellt das Bundesverfassungsgericht dazu fest (BVerfGE 87, 209/228, zitiert nach 2). Also muss einem Strafgefangenen ermöglicht werden, würdevoll behandelt zu werden, auch wenn ihm das Recht auf Freiheit im Zuge der Strafe entzogen wurde. Diese Universalität gilt auch für Ausländer oder Personen, die nicht im Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sind, sich deswegen ihrer eigenen Würde nicht bewusst sind. Dieser umfassende Geltungsbereich leitet sich auch aus der Verpflichtung zur Einhaltung der allgemeinen Menschenrechte in Artikel 1 Abs. 2 des Grundgesetzes ab.

Der Artikel 1 gehört zu den sogenannten Jedermann-Rechten. Bestimmte aus dem Grundgesetz abgeleitete Rechte gelten nur für deutsche Staatsangehörige, die Jedermann-Rechte fallen jedoch nicht unter diese Beschränkung, sie gelten für alle Menschen in Deutschland. Die wichtigsten Jedermann Artikel sind 1-5, 10,13,14 und 17.

Wie Würde und Respekt zusammenhängen

Würde ist ein Begriff, der schwierig zu definieren ist. Da es sich um ein Gesetz handelt, was die Beziehung zwischen Bürgerinnen und Staat regelt, geht es in dem Artikel nicht um die Beziehungen zwischen Privatpersonen, in deren Interaktion es schon um kleinere Respektlosigkeiten gehen kann, wenn über Verletzungen der Würde gesprochen wird. Es geht um Schwerwiegenderes wie Erniedrigung, Brandmarkung, Ächtung oder das Brechen der Identität (im Folgenden basierend auf 2) durch den Staat. Auch Fragen der Gleichheit können als Verletzung der Würde angesehen werden, wenn einer Gruppierung die Gleichheit mit anderen Menschen abgesprochen wird, insbesondere bei Formen der Diskriminierung. Weiterhin muss der Staat dafür sorgen, dass Menschen vor Würdelosigkeit durch Staat oder Privatpersonen geschützt werden und dazu geeignete Regeln und Instrumente bereitstellen. Die beinhaltet auch die Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz durch eine entsprechende Gestaltung des Sozialstaates. Auch hier gilt der Jedermann-Aspekt und stärkt damit den Minderheitenschutz.

Man könnte annehmen, dass alle tagepolitischen Entscheidungen sich auf diesen Grundgesetzartikel zurückführen lassen können, das wäre sicher zu weit gefasst. Aber in der Diskussion um Rechte und Pflichten von in Deutschland lebenden Menschen kommt es immer wieder zu Unterscheidung von Gruppen wie zum Beispiel Alleinerziehende, Arbeitssuchende, Ausländer, Flüchtlinge und viele Gruppen mehr. Dabei geht es in der Diskussion oft  entweder um den Schutz von oder den Anspruch an Minderheiten. Für alle diese Diskussionen gilt aber der Artikel 1, d.h. in der Debatte und in den Entscheidungen muss die Menschenwürde berücksichtigt werden. Wie geht der Staat bei der Durchsetzung seiner Regeln und Gesetze vor? Welche Behandlung von Ausreisepflichtigen ist angemessen? Auch die Gestaltung unseres Sozialsystems muss von diesen Fragen geleitet werden.

Fragen zur Tagespolitik

Die Umsetzung all dieser staatlichen Maßnahmen wird von Menschen realisiert. Ob Menschen respekt- und würdevoll miteinander umgehen, ist sehr abhängig von der Grundeinstellung dieser Menschen. Hier kommt auch wieder der Beitrag einer funktionierenden Zivilgesellschaft zum Tragen. Die Vertreter von Staat und Organisationen – Polizeikräfte, Feuerwehr, Bahngedienstete aber auch in der Politik Verantwortung tragende – sind zunehmend unter Druck. Als Vertreter einer (staatlichen) Ordnung haben sie besondere Verantwortung, werden aber auch immer offener angefeindet. Zwischen Menschen ist die Wahrung von Würde aber immer eine Zweibahnstraße. Deswegen sollte jeder Einzelne den Gedanken der Würde auch dann im Hinterkopf behalten, wenn er Kritik äußert. Die Zivilgesellschaft trägt durch ihr Verhalten dazu bei, wie wach der Gedanke an Menschenwürde in der Gesellschaft bleibt. Für mich zeigt sich dieser Gedanke schon bei Kleinigkeiten. Wie oft erwische ich mich und auch andere beim Schimpfen über aufgestellte Blitzer und die verantwortlichen Beamten „die doch nur abzocken wollen“. Über die „Idioten“ da oben, die nur Steuern erhöhen. Die öffentliche Debatte ist immer weniger in der Lage, zwischen Person und Inhalt zu trennen. Das ist kein Aufruf zum Duckmäusertum gegenüber staatlichen Organen, ein Amt macht einen Menschen nicht besser, aber eben auch nicht würdeloser.

Hier noch ein ganz aktuelles Beispiel. Das Wort „Ragebait“ ist das Jugendwort des Jahres, also ein Wort für den Versuch, durch kontroverse und emotionale Aussagen Aufmerksamkeit zu erreichen. Das ist nicht nur ein Phänomen der Jugend, die ist nur viel schlauer und bezeichnet diese Strategie direkt und klar. Wir sollten als Zivilgesellschaft für diese Tricks aufmerksam werden und uns dann an Artikel 1 erinnern. Der Artikel 1 erhebt den Anspruch, dass wir unser Zusammenleben und Handeln an dem hohen Maßstab der Würde messen wollen. Auch in unserem täglichen Leben.

(1) Zitiert nach https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

(2) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar Jarass/Pieroth 14.Aufl.

Quellen zum Weiterlesen und Vertiefen

Kommentare zum GG
https://opinioiuris.de/kommentar/gg/1
https://www.grundgesetz-fuer-jeden.de/artikel-1.html

Virtuelle Austellung zur Entstehung des Grundgesetzes
https://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/75-jahre-grundgesetz-dnb

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