Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1)
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
„Du bist einmalig“
In der Grundschule haben wir als Elternvertreter im Zuge eines Anti-Gewalttrainings die Geschichte “Du bist einmalig“ von von Max Lucado vorgelesen. Es geht darum, dass sich das Vergleichen von Menschen und ihren Leistungen nicht lohnt, weil jeder andere Stärken und Schwächen hat und damit einmalig ist. Vergleichen ist eine mögliche Quelle von Streit. Die ersten Begegnungen mit Noten und Beurteilungen wirken intensiv auf die Kinder, sie beschäftigen sich schon sehr früh mit dem Thema und entwickeln ein elementares Gefühl für die Gerechtigkeit, die aus Gleichbehandlung entsteht. Hört man den Kindern zu, so ist dieser Ansatz zunächst eher holzschnittartig und grob, alles muss gleich sein. Erst im Laufe der Zeit lernen sie, eine Differenzierung zuzulassen.
Vergleichen braucht einen Bezug
Wenn alle einmalig sind, wie kann dann das Kriterium der Gleichheit angewendet werden? Zunächst einmal muss herausgefunden werden, welche Eigenschaft verglichen wird. Ist es Zuwendung, die verteilt wird, so wie eine finanzielle Unterstützung? Geht es um eine Einschränkung von Freiheit, wie eine Verkehrsregel? Geht es um Chancengleichheit, wie bei der Ausgestaltung von Inklusion? Die genaue Beschreibung der Situation spielt hierbei eine Rolle, d.h. über Gleichheit kann immer nur dann entschieden werden, wenn der Kontext berücksichtigt wird. Das macht Gleichheitsentscheidungen sehr schwierig. Mir fällt da sofort die Debatte um Süßigkeitenverteilung an Kinder ein. Hier wird der Kontext als Argumentationswaffe benutzt: „aber Karl hat letzte Woche auch einen Schokokuss bekommen!“. Man kann die Notwendigkeit der Kontextbetrachtung ideal als Argument benutzen, deswegen ist unser Steuerrecht 30.000 Seiten dick, weil die Suche nach Gleichheit die jeweilige Situation berücksichtigen muss.
Der Kontext wird benötigt, um zu entscheiden, ob eine Ungleichbehandlung vorliegt. Liegt sie vor, so ergibt sich daraus nicht automatisch die Notwendigkeit des Ausgleiches. Dies wird in einem weiteren Schritt getan, wenn man sich juristisch mit der Gleichheitsfrage beschäftigt. Gerichte, die sich mit der Frage beschäftigen, ob der Artikel 3 verletzt wird, nutzen den folgenden Dreischritt:
- Welcher Bezug zwischen den streitenden Parteien wird erachtet?
- Liegt eine Ungleichbehandlung vor?
- Ist die Ungleichbehandlung gerechtfertigt?
“Vor dem Gesetz“
Der Teilsatz „vor dem Gesetz“ ist eine wesentliche Einschränkung. Eine der streitenden Parteien ist immer der Staat. Das Grundgesetz fordert nicht, dass das Leben Gleichbehandlung garantiert, sondern dass Gesetze und staatliches Handeln so gestaltet sind, das eine Gleichbehandlung möglich ist. Die Definition von Gleichheit ist zwangsläufig weit, denn es geht nicht um den direkten Eingriff in das Leben der Bürgerinnen, nur um die Beziehung zwischen Gesetz, Staat und dem Bürger. Nun gibt es ein Problem grundsätzlicher Art. Regelbasierte Systeme, wie eben auch eine Verfassung, müssen strittige Fragen im „laufenden Betrieb“ klären, deswegen gibt es das Verfassungsgericht. Mit jeder Klärung wird das System eindeutiger bestimmt, und damit der politische Handlungspielraum eingeschränkt. Das ist unausweichlich und wichtig, aber es weist darauf hin, dass der Versuch, Gesetz und Leben durch den Satzteil „vor dem Gesetz“ voneinander zu trennen nur dann funktioniert, wenn es neben der gesetzlichen Ausgestaltung des Gleichheitsanspruches auch einen gesellschaftlichen Konsenz dazu gibt. Der Satz „was nicht verboten ist, ist erlaubt“ führt uns ohne diesen Konsenz in ein Steuersystem mit 30.000 Seiten, weil dann das Gesetz den gesamten Lebensbereich beschreiben muss. Dann muss jede Lücke im System durch eine Verordnung geschlossen werden.
Nehmen wir als Beispiel die Definition eines Existenzminimums. Das Bundesverfassungsgericht mußte dazu immer wieder Entscheidungen treffen, die den politischen Spielraum dann einschränkten. Wie genau darf das sein? Der Aspekt von Wesentlichkeit hilft hier; der gesetzliche Rahmen beschränkt sich auf die wesentlichen Aussagen, die detaillierte Ausgestaltung sollte sich dann innerhalb von verfassungsrechtlichen Leitplanken bewegen. Das bedeutet letztendlich, dass wir als Gesellschaft die Gleichheit immer neu diskutieren müssen. Die Verfassung gibt uns einen Rahmen, aber in der politischen Debatte und Umsetzung werden die konkreten Entscheidungen getroffen.
»Schlagwortartig wird der Schutzgehalt des Art. 3 I daher dahin gehend formuliert, dass weder „wesentlich Gleiches willkürlich ungleich“ behandelt werden darf noch „wesentlich Ungleiches willkürlich gleich“« (2, Absatz 3). Was „wesentlich“ ist, kann unterschiedlich bewertet werden. Meine Beobachtung ist es, dass der zweite Teil deutlich mehr Schwierigkeiten bei der Akzeptanz macht, insbesondere wenn es um Zuwendung geht. Es ist einfacher, alle gleich zu behandeln und den Eindruck von Gerechtigkeit zu vermitteln als wenn man wesentlich Ungleiches dann auch ungleich behandelt. Dazu ein Beispiel.
Inklusion
Ich habe mich intensiv mit dem Schulsystem beschäftigt, als ich im Elternbeirat war. Dabei haben wir uns mit der Thematik Legasthenie an der Schule beschäftigt. Wenn es um die Frage der Gestaltung der Nachteilsausgleiche ging, also der schulischen Maßnahmen, um den betroffenen Kindern die Chancengleichheit im Unterricht zu garantieren, ging es oft um die Frage, ob diese Nachteilsausgleiche nicht unfair sind. Letzendlich ging es um die Frage, ob die Ungleichheiten zwischen den Kindern wesentlich sind oder unwesentlich. Oft wurde argumentiert, dass die Nachteilsausgleiche eher als Privileg zu sehen sind. Dabei wurde immer wieder in Zweifel gezogen, ob Legasthenie ein wesentlicher Nachteil ist. Privilegiert man betroffene Kinder, wenn Hilfsmittel wie Laptops oder Zeitausgleich genehmigt werden? Entgegen der diskriminierenden Grundeinstellung vieler ist mittlerweile eindeutig erwiesen, dass Legasthenie keine Faulheit ist, sie wie Kurzsichtigkeit keine fehlende Bemühung ist, richtig hinzugucken.
An Schulen – vor allem weil es in der Schule extrem um Bewertung und Ungleichheit geht – ist das Thema Gleichbehandlung eine heilige Kuh, Eltern gehen vor Gericht, Lehrkräfte Zucken mit den Achseln, wenn es um Ausnahmen geht, so sinnvoll sie auch sein können. Denn weil man täglich versucht zu differenzieren, ist man sehr sensibel für den Vorwurf der Ungleichbehandlung. Jeden nach seinen Fähigkeiten zu fördern, um dann in unterschiedliche Kategorien einzuteilen, dass ist das Dilemma der Schule. Mit der Frage wie mit unterschiedlichen Startvoraussetzungen von Kindern in der Schule umgegangen wird, z.B. mit der Beherrschung der Sprache, einer körperlichen oder geistigen Einschränkungen, tut sich unser Schulsystem, ja unsere Gesellschaft extrem schwer, ist mein Eindruck.
Gleichheit zu fordern, ist momentan in, die Frage der Wesentlichkeit ist jedoch nur sehr schwer zu beantworten, in der Gesellschaft spielt diese Frage aber eine entscheidende Rolle. Das Grundgesetz schützt uns vor staatlicher Willkür, es kann uns nicht davor schützen, als Gesellschaft das gewünschte Niveau der Gleichheit und seiner Herstellung zu diskutieren und zu gewährleisten.
Abschlussgedanke zur Gleichheit
Wenn man Legasthenikern notwendige Hilfsmittel verweigert, muss man dann Brillenträgern die Brille verweigern, um Gleichheit herzustellen?
Das war mein erster absurder Gedanke, nachdem ich mich mit Ausprägung und Folgen von Legasthenie beschäftigt habe. Und die Frage, ob ich in einem solchen System Kinder aufziehen möchte, auch wenn meine Kinder nicht betroffen sind, kam mir als nächstes in den Kopf. Gleichheit um jeden Preis kann grausam sein, nur wann?
(1) Zitiert nach https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
(2) Zitiert nach https://www.grundgesetz-fuer-jeden.de/artikel-3.html

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